Dies hier ist eine Zusammenfassung aller meiner Online-Projekte :-)
In den Freizeitpark auf Kosten des Arbeitgebers? Geht. Erholungsbeihilfe nennt sich das – und dafür kann man ganz schön oft Karussell fahren. Lesen Sie den ganzen Beitrag hier: Erholungsbeihilfe: Geld für die freie Erholung