Donnerstag, 26. November 2015

Nicht nur sicher, sondern rechtssicher – So schicken sie sensible Daten in die deutsche Cloud

Mit seiner Safe-Harbor-Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Zeitenwende in der IT-Sicherheit herbeigeführt. Die Richter erklärten, dass personenbezogene Daten auf US-Servern nicht sicher vor US-Behörden und Geheimdiensten seien. Das Safe-Harbor-Abkommen sei deshalb ungültig. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in die USA wird damit in großen Teilen illegal. Und das Abkommen war ja sowieso nur ein Hilfskonstrukt. Nur eine Handvoll Staaten außerhalb der EU erfüllt die Datenschutzbestimmungen der Union. Die USA gehörten nie zu dieser kleinen Gruppe. Mit dem Abkommen konnten sich aber einzelne Unternehmen nach den EU-Bestimmungen zertifizieren lassen. Es ist nun nicht abzusehen, dass die EU ein verschärftes Safe-Harbor-Abkommen mit den USA abschließt. Denn US-Unternehmen können die Sicherheit der Daten faktisch auch in Zukunft nicht erklären. Ganz einfach deswegen, weil ein Gesetz – der sogenannte patriot act – sie zwingt, auf Verlangen Daten an US-Behörden herauszugeben. Sichere und ausgezeichnete SaaS-Buchhaltung auf deutschen Servern Die Situation zwingt deutsche Unternehmen, sämtliche IT-Vorgänge auf den Prüfstand zu stellen. Das betrifft mitunter schon Anwendungen, die unter bestimmten Windows-Versionen laufen. Außerordentlich relevant wird die Datensicherheit immer dann, wenn Betriebe …

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